Samstag, 17. April 2010

Schulpflicht besteht

Die Rechtslage ist eindeutig: Amir ist schulpflichtig. Eltern, die ihre Kinder nicht zur Schule schicken, drohen Sanktionen. Auf die will die zuständige Bezirksregierung in diesem Fall vorerst verzichten, denn trotz eindeutiger Rechtslage ist die Sache kompliziert. Wenn ein Kind von einer Privatschule geht, die nicht einer speziellen Schulform des deutschen Schulsystems zuzuordnen ist, ist nur eine Hauptschule verpflichtet, es aufzunehmen. Gymnasien und Realschulen können Amir ablehnen. (...)

http://www.ksta.de/html/artikel/1270457644593.shtml

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