(...) Laut SZ-Informationen ließ das Bildungsministerium im Oktober 2009 die Familie wissen, dass bei Felix angesichts seiner "Schulunfähigkeit das Ruhen der Schulpflicht" festgestellt wird. Der Junge sei weder in einer Förderschule noch durch Sonderunterricht zu fördern, hieß es im Bescheid. Zudem gebe es keine schulische Einrichtung im Saarland, die eine für Felix angepasste intensive pädagogische und therapeutische Betreuung leisten könne. Dagegen reichte der Anwalt Klage ein. "Nur weil das Saarland keine Schule für Felix hat, ist der Junge nicht zu beschulen. Das ist unglaublich", sagt Lünnemann. (...)
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