(...) Das Ansehen war dementsprechend niedrig und die sechsjährige Schulpflicht, die 1771 eingeführt wurde, sah man von Seiten der ländlichen Bevölkerung noch recht locker. Schickte man seine Kinder nicht oder nur teilweise in die Schule, ersparte man sich das Schulgeld und hatte zu Hause zusätzliche Arbeitskräfte. Der Schrobenhausener Lehrer Franz Eiböck notierte sich noch 1896 beim Sohn eines Bauern: "Das Haus betrachtet die Schule für eine Anstalt, die lediglich den Zweck hat, den Schüler der Arbeit zu entziehen", und Eiböcks Kollegen Karl Münchsmeyer wurde seitens eines Vaters lapidar erklärt: "Vom Lernen hat er nichts zu fressen." (...)
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