(...) Acht Tage hinter Gittern nehmen die Frauen auf sich, statt ein Bußgeld in Höhe von 120 Euro zu zahlen, wie es vom Amtsgericht Paderborn im Mai 2008 verhängt worden war – ausdrücklich mit Blick auf die in Deutschland geltende Schulpflicht. In einer offenen und liberalen Gesellschaft habe man sich an die Gesetze zu halten, schrieb damals der Amtsrichter den Eltern ins Stammbuch, die sich bei ihrem Unterrichtsboykott auf ihre Glaubensrechte bezogen und das Theaterstück als "schädlich und unnötig" eingeschätzt hatten. (...)
(...) Im Kreis Paderborn stehen 60 weitere Verfahren zur Bearbeitung an. Auch in diesen Fällen hielten die Eltern ihre Kinder von der Schule fern, als Theaterstücke wie Hans Christian Andersens Schneekönigin oder Sexualkundeunterricht auf dem Stundenplan standen. Doch die Aktenberge vermögen die Obrigkeit nicht zu erschüttern. "Wir wollen die Schulpflicht gewährt wissen", sagt Kreis-Presseprecherin Michaela Pitz. "Und die werden wir im Rahmen unsere Möglichkeiten durchsetzen."
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