Donnerstag, 15. April 2010

Wie Gefängnis im Kopf

(...) Laut deutschem Ausländerrecht gelten sie schon mit 16 Jahren als erwachsen – und damit „verfahrensfähig“. Deshalb werden sie meist mit Erwachsenen in Asylbewerberheimen untergebracht. Neben Portugal und Schweden ist Deutschland der einzige EU-Staat, in dem Flüchtlinge in diesem Alter nicht in Jugendheimen oder Pflegefamilien leben dürfen. Ein Missstand, den die EU rügt, weil Deutschland damit die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen missachtet. (...)

(...) . Flüchtlingsorganisationen schätzen, dass derzeit mehr als 3000 minderjährige Flüchtlinge in Deutschland leben. (...)

(...) Was viele nicht wissen: Geduldete und Asylbewerber dürfen keine Ausbildung machen, egal wie gut ihre Leistungen in der Schule waren. Zudem haben sie keine Schulpflicht, sondern nur ein Schulrecht, das bis zur 9. Klasse gilt. Was danach passiert, habe mit Glück zu tun, sagt Yousef. „Außenseiter zu werden, ist inklusive. Um nicht aufzufallen erfindest du in der Klasse so lange Geschichten, bis dein Status auffliegt.“

Marina, 26, die im Alter von zwei Jahren mit ihrer Mutter und den beiden Geschwistern aus Serbien kam, lebte 20 Jahre als Geduldete in Deutschland. Naiv habe sie nach dem Realschulabschluss gehofft, den gefundenen Ausbildungsplatz antreten zu dürfen. „Aber nichts da. Ich saß zu Hause und habe gewartet.“ Erst mit dem Aufenthaltsrecht habe ihr Leben angefangen. 22 war sie da. (...)

(...) Arash: „Wütend ist man über die Willkür der Behörden. Demokratie herrscht eben nicht für Geduldete.“ Auch er habe einmal sein Abi machen wollen, doch dann war er wieder an einem „Egal-Punkt“ angelagt und zum Reden habe er niemanden gehabt. „In der 12. Klasse erschien es mir die bessere Alternative, die Schule zu schmeißen, als immer wieder zu erfahren, dass die Träume eines jungen Menschen als Asylbewerber oder Geduldeter nicht zählen. Ich dachte: Dann lieber gar nicht mehr träumen.“ (...)

http://www.tagesspiegel.de/wie-gefaengnis-im-kopf/1791532.html

3 Kommentare:

  1. Das als Kontrast zu den Bußgeldverfahren und Argumentationen von (Schul)behörden bei Home-Education finde ich echt herbe...

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  2. Dieser Kommentar wurde vom Autor entfernt.

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  3. (Ich hatte meinen Post 2 Mal veröffentlicht, wenn ich ihn ganz lösche sind beide weg und wenn ich ihn nochmal poste sind wieder 2 da - blöde Technik^^)

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