Dienstag, 15. Juni 2010

Härteres Vorgehen gegen Schulschwänzer

(......) - Zuerst werden "schulische Maßnahmen" ergriffen. Der Schüler muss den versäumten Stoff aufholen, verpasste Klassenarbeiten nachschreiben.
- Meist folgen im Wiederholungsfall Gespräche mit den Eltern und erzieherische Maßnahmen wie zum Beispiel Nachsitzen.
- Hilft das alles nicht, sollte die Schule den Schüler offiziell den Behörden melden.
- Damit wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und ein Bußgeld wird fällig.
- In der Landeshauptstadt Düsseldorf müssen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr 10 Euro pro Fehltag selbst bezahlen. Bei Berufsschülern sind es 20 Euro pro Tag. Dazu kommt eine Verwaltungsgebühr von 19 Euro.
- Wiederholungstäter werden mit bis zu 125 Euro zur Kasse gebeten.
- Reicht das Taschengeld nicht aus, wird das Bußgeld in Sozialstunden umgewandelt.

Ein Jugendrichter in Hamburg machte kürzlich Schlagzeilen, weil er notorische Blaumacher für eine Woche in die Jugendstrafanstalt zu schickte. Das Gesetz lässt laut ARAG Experten so eine harte Strafe durchaus zu, denn Paragraph 98 des Ordnungswidrigkeiten-Gesetzes, worunter auch das Schwänzen fällt, sieht vor, dass die Jugendrichter eine Geldbuße in sinnvolle pädagogische Maßnahmen umwandeln können.

Gerade zu Ferienbeginn kommt es immer wieder vor, dass Eltern ihren Nachwuchs ein paar Tage früher aus dem Unterricht nehmen, um günstigere Flugabgebote zu nutzen oder der großen Blechlawine auf deutschen Autobahnen zu entgehen. Pädagogen warnen: So entsteht bei den Jugendlichen schnell der Eindruck, ein paar Tage mehr oder weniger in der Schule wären nicht so wichtig. Einige Gemeinden wollen das nicht länger hinnehmen; so bittet zum Beispiel die Stadt Essen Eltern für jeden Fehltag ihrer Kinder ohne Attest mit 100 Euro zur Kasse.

http://www.lifepr.de/pressemeldungen/arag-allgemeine-rechtsschutz-versicherung-ag/boxid-169946.html

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