(...) Als die Lehrer hörten, dass einer ihrer Schüler sich mit seinem Schweigen gleichsam täglich der Abschiebung entzog, waren die "krass geschockt!", sagt Tselmeg. (...)
(...) Für viele der an die 30000 statuslosen Kinder scheitert die Inanspruchnahme ihres Menschenrechts auf Bildung vor allem am Aufenthaltsgesetz, dessen § 87 öffentliche Stellen - also Krankenhäuser, Schulen und Schulbehörden - verpflichtet, solche Kinder den Ausländerbehörden zu melden (...)
(...) in den einzelnen Landesgesetzen ist das Recht auf Bildung ganz unterschiedlich verankert. In einigen Ländern gilt die Schulpflicht auch für Statuslose, in anderen haben sie das Recht auf Schulbesuch. Dennoch gibt es immer noch Ausnahmen: Baden-Württemberg, Thüringen und Sachsen verweigern Betroffenen bis heute das Recht auf Schule. Ihr Schulbesuch sei dort offenbar, so der SVR*, politisch "nicht erwünscht".(...)
*Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Migration und Integration (SVR)
(...) In Nordrhein-Westfalen dürfen Schulen seit 2008 von ausländischen Schülern weder Pass noch Meldebescheinigung verlangen. In Hessen wurde mit der Einführung des Schulrechts für Kinder ohne legalen Status 2009 die Pflicht zur Vorlage einer Meldebescheinigung abgeschafft. (...)
Zur selben Studie gibt es noch folgenden inhaltlich ausführlichen Artikel:
http://www.idw-online.de/pages/de/news366674
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