Mehr als die Hälfte der Schüler der Karoline-Kaspar-Schule in Freiburg gehören keiner Konfession an. Ein Anteil, der die Einführung eines adäquaten Ersatzunterrichtes für das Fach Religion eigentlich selbstverständlich machen sollte. Da das Kultusministerium Baden-Württemberg hier allerdings ganz anderer Auffassung ist, wurde jetzt von Seiten der Eltern Klage eingereicht.(...)
(...) Württemberg im bundesweiten Vergleich ganz hinten. Bereits in sechs Bundesländern gibt es einen Ethikunterricht ab der 1. Klasse. In weiteren fünf Ländern wird das Fach Ethik zumindest ab der fünften Klasse angeboten.
In Baden-Württemberg ist Ethik erst ab der 8. Klasse vorgesehen und daran hält das Land nicht nur eisern fest, es weigert sich zudem, auch nur anzuerkennen, dass hier ein Problem vorliegt. (...)
(...) Durch die Weigerung, einen konfessionsfreien Ethikunterricht anzubieten, dränge das Land Baden-Württemberg die konfessionsfreien Schüler dazu, so die Argumentation, sich konfessionell zu orientieren. Damit liege ein Eingriff in die negative Glaubensfreiheit aus Art. 4 GG sowie ein Verstoß gegen das in Art. 140 GG i.V.m. Art. 136, 137 WRV garantierte Neutralitätsgebot vor.
(...) Allgemein wird in der Klage darauf verwiesen, dass für die ethische Bildung die Auseinandersetzung mit anderen Positionen und Auffassungen wesentlich sei. Nur so könnten Kinder lernen, ihre eigene Position zu begründen und die Auffassung anderer zu werten. Dies könne nicht in der Familie geleistet werden, sondern nur in größeren, heterogen zusammengesetzten Gruppen Gleichaltriger, wie sie in einer Schulklasse gegeben sind. Das aber heißt: „Wenn ein solcher Unterricht in der Schule nicht angeboten wird, findet eine entsprechende Bildung der Kinder nicht statt.“ (...)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen