(...) Auf die Schulpflicht wies ein Sprecher des Düsseldorfer Schulministeriums hin: "Schülerinnen und Schüler sind nach dem Schulgesetz verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen." Eine Teilnahme an einem Schülerstreik während der Unterrichtszeit sei daher "unzulässig". (...)
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