Sonntag, 25. April 2010

Bildungsproteste in mehreren NRW-Städten

(...) Auf die Schulpflicht wies ein Sprecher des Düsseldorfer Schulministeriums hin: "Schülerinnen und Schüler sind nach dem Schulgesetz verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen." Eine Teilnahme an einem Schülerstreik während der Unterrichtszeit sei daher "unzulässig". (...)

http://www.rp-online.de/panorama/deutschland/Bildungsproteste-in-mehreren-NRW-Staedten_aid_847846.html

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