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Samstag, 15. Mai 2010

30.000 Kinder von 6 bis 16 «illegal» in Deutschland

(...) «Das Thema Schulbesuch brennt uns wie kaum ein anderes auf den Nägeln», sagt Vorbrodt. Wie viele Kinder ohne Aufenthaltsstatus in Deutschland zur Schule gehen - oder eben nicht -, weiß niemand. Der Sachverständigenrat für Migration und Integration hat nun erstmals hochgerechnet, wie viele es sein könnten: Bis zu 30.000 Kinder im schulpflichtigen Alter leben demnach ohne Aufenthaltsstatus in Deutschland. «Ein Großteil» geht laut einer neuen Studie nicht in den Unterricht. (...)

(...) Das große Verdienst der Erhebung ist: Sie listet detailliert auf, an welchen Hürden der Schulbesuch scheitert: nämlich am bundesweit geltenden Aufenthaltsgesetz, das Schulleiter und Schulbehörden unter bestimmten Umständen verpflichtet, die Daten «irregulärer» Schüler zu übermitteln. Und an Landesgesetzen, in denen das Menschenrecht auf Bildung höchst unterschiedlich verankert ist.

In einigen Bundesländern gilt die Schulpflicht auch für Statuslose, in anderen haben sie immerhin das Recht auf Schulbesuch. Es gibt aber Ausnahmen: Baden-Württemberg, Thüringen und Sachsen verweigern Kindern ohne Aufenthaltsstatus das Recht auf Schule. (...)

http://www.az-web.de/news/politik-detail-az/1283071?_link=&skip=&_g=30000-Sechs--bis-16-Jaehrige-illegal-in-Deutschland.html

Sonntag, 9. Mai 2010

Schule auch für Kinder ohne Pass

(...) Als die Lehrer hörten, dass einer ihrer Schüler sich mit seinem Schweigen gleichsam täglich der Abschiebung entzog, waren die "krass geschockt!", sagt Tselmeg.  (...)

(...) Für viele der an die 30000 statuslosen Kinder scheitert die Inanspruchnahme ihres Menschenrechts auf Bildung vor allem am Aufenthaltsgesetz, dessen § 87 öffentliche Stellen - also Krankenhäuser, Schulen und Schulbehörden - verpflichtet, solche Kinder den Ausländerbehörden zu melden (...)

(...) in den einzelnen Landesgesetzen ist das Recht auf Bildung ganz unterschiedlich verankert. In einigen Ländern gilt die Schulpflicht auch für Statuslose, in anderen haben sie das Recht auf Schulbesuch. Dennoch gibt es immer noch Ausnahmen: Baden-Württemberg, Thüringen und Sachsen verweigern Betroffenen bis heute das Recht auf Schule. Ihr Schulbesuch sei dort offenbar, so der SVR*, politisch "nicht erwünscht".(...) 

*Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Migration und Integration (SVR)

(...) In Nordrhein-Westfalen dürfen Schulen seit 2008 von ausländischen Schülern weder Pass noch Meldebescheinigung verlangen. In Hessen wurde mit der Einführung des Schulrechts für Kinder ohne legalen Status 2009 die Pflicht zur Vorlage einer Meldebescheinigung abgeschafft. (...)

http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/2594615_Schule-auch-fuer-Kinder-ohne-Pass.html


Zur selben Studie gibt es noch folgenden inhaltlich ausführlichen Artikel:
http://www.idw-online.de/pages/de/news366674

Donnerstag, 15. April 2010

Wie Gefängnis im Kopf

(...) Laut deutschem Ausländerrecht gelten sie schon mit 16 Jahren als erwachsen – und damit „verfahrensfähig“. Deshalb werden sie meist mit Erwachsenen in Asylbewerberheimen untergebracht. Neben Portugal und Schweden ist Deutschland der einzige EU-Staat, in dem Flüchtlinge in diesem Alter nicht in Jugendheimen oder Pflegefamilien leben dürfen. Ein Missstand, den die EU rügt, weil Deutschland damit die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen missachtet. (...)

(...) . Flüchtlingsorganisationen schätzen, dass derzeit mehr als 3000 minderjährige Flüchtlinge in Deutschland leben. (...)

(...) Was viele nicht wissen: Geduldete und Asylbewerber dürfen keine Ausbildung machen, egal wie gut ihre Leistungen in der Schule waren. Zudem haben sie keine Schulpflicht, sondern nur ein Schulrecht, das bis zur 9. Klasse gilt. Was danach passiert, habe mit Glück zu tun, sagt Yousef. „Außenseiter zu werden, ist inklusive. Um nicht aufzufallen erfindest du in der Klasse so lange Geschichten, bis dein Status auffliegt.“

Marina, 26, die im Alter von zwei Jahren mit ihrer Mutter und den beiden Geschwistern aus Serbien kam, lebte 20 Jahre als Geduldete in Deutschland. Naiv habe sie nach dem Realschulabschluss gehofft, den gefundenen Ausbildungsplatz antreten zu dürfen. „Aber nichts da. Ich saß zu Hause und habe gewartet.“ Erst mit dem Aufenthaltsrecht habe ihr Leben angefangen. 22 war sie da. (...)

(...) Arash: „Wütend ist man über die Willkür der Behörden. Demokratie herrscht eben nicht für Geduldete.“ Auch er habe einmal sein Abi machen wollen, doch dann war er wieder an einem „Egal-Punkt“ angelagt und zum Reden habe er niemanden gehabt. „In der 12. Klasse erschien es mir die bessere Alternative, die Schule zu schmeißen, als immer wieder zu erfahren, dass die Träume eines jungen Menschen als Asylbewerber oder Geduldeter nicht zählen. Ich dachte: Dann lieber gar nicht mehr träumen.“ (...)

http://www.tagesspiegel.de/wie-gefaengnis-im-kopf/1791532.html

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