(...) An und für sich sei aber „Schulverweigerung“ kein Grund für das Jugendamt, aktiv zu werden. Und ob ein Jugendlicher mit dieser Versagerbiografie zu den Skinheads abdriftet, sei auch nicht Sache des Amtes, sondern „Aufgabe der Eltern, sich darum zu kümmern“. Sie könnten ja jederzeit das Jugendamt um Hilfe bitten. (...)
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