Freitag, 26. März 2010

Schulfrei fürs Schweinehüten

(...) Ab 1839 gab es die Schulpflicht für Kinder. Ausnahmen wurden in der Erntezeit gewährt. Martin Glatz etwa hatte gebeten, seine beiden Kinder rollierend von der Schule zu befreien, damit sie die Schweine hüten können, las Riesle den staunenden Zuhörern vor. (...)


http://www.schwarzwaelder-bote.de/wm?catId=12522277&artId=14779177

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