(...)Die Schulen für Praktisch Bildbare sind in Hessen der jüngste Schultyp, weil erst in den 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts die Bildung geistig Behinderter überhaupt in größerem Umfang ins Blickfeld rückte. Bis dahin waren Schüler mit geistiger Behinderung oft nach Paragraph 18a des Schulpflichtgesetzes von der Schulpflicht befreit.(...)
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