(...) In Kroatien besteht eine elfjährige Schulpflicht (seit 2007, davor acht Jahre). Die obligatorische Grundschule wird in der Regel zwischen dem 6. und dem 15. Lebensjahr besucht und ist kostenlos. Dies gilt für alle Kinder mit einem dauerhaften Wohnsitz in Kroatien ungeachtet deren Staatsbürgerschaft. Schulpsychologen prüfen vor der Einschulung die Schulreife der Kinder. Die Einschulung ist für das sechste oder siebte Lebensjahr vorgesehen (Stichtag 30. April). Es gibt drei verschiedene Grundschularten: Die einfache oder allgemeine Grundschule (828 Schulen), eine spezielle Grundschule für Kinder mit Entwicklungsschwierigkeiten (21 Schulen) und eine künstlerische Grund-schule (56 Schulen), in der verstärkt Musik und Tanz unterrichtet werden. Außerdem haben Minderheiten das Recht auf einen Unterricht in der eigenen Sprache, von der Grundschule bis zur Sekundarstufe II. Es gibt einen landesweit gültigen Lehrplan, der einheitliche Bildungsstandards gewährleisten soll. Die Eltern sind für die Anschaffung der Unterrichtsmaterialen (Schulbücher, Schulhefte, etc.) selbst verantwortlich. (...)
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