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Dienstag, 13. April 2010

Bildung beginnt bereits mit der Geburt

(...)  »Bei Kindertagesstätten und Schulen handelt es sich um zwei unterschiedliche Systeme mit unterschiedlichen Trägern. Die Kinder sind aber dieselben. Wir wollen aus Schnittstellen Verbindungsstellen machen«, sagt die Ministerin. Mit dem Kinderbildungsgesetz (Kibiz) sei ein erster Schritt getan, mit der Sprachstandserhebung aller vierjährigen Kinder (Delfin 4) sei ebenfalls die Zusammenarbeit von Erziehern und Lehrern enger verknüpft worden.

»Das Verhältnis sollte stärker institutionalisiert werden und sich an den Bedürfnissen und Stärken der Kinder orientieren. Wir wollen nicht die Grundschulzeit verlängern, sondern die Kompetenzen der Erzieher im Kindergarten besser nutzen.« (...)

(...) Während die meisten Schulen in Trägerschaft des Staates sind und Schulpflicht besteht, werden Kindertagesstätten von freien Trägern oder Kommunen betrieben. Eine Kindergarten-Pflicht gibt es nicht. »Wir versuchen, eine Annäherung zweier Systeme zu schaffen, die ursprünglich nicht zusammen gehören«, sagt Schulministerin Barbara Sommer.

Kindertagesstätten gehören in das Familienressort von Armin Laschet. »Wichtig ist, dass beide Systeme miteinander verwoben werden, um die Kompetenzen von Erziehern und Lehrern zu nutzen«, sagt die Schulministerin. (...)

http://www.westfalen-blatt.de/nachrichten/regional/guetersloh.php?id=37343&artikel=1

»Lehrpersonal mit Achtung begegnen«

(...) Die Kreisberufsschule wurde am 1. April 1935, zwei Jahre nach der Machtergreifung durch Adolf Hitler, gegründet. Am 29. April begann der Unterricht. Die Nationalsozialistische Partei Deutschlands (NSDAP) hat die Berufsschulen, wie auch andere gesellschaftliche Bereiche, »gleichgeschaltet«, um sie effizienter zu gestalten. Mit der Gründung der Kreis-Berufsschule wurden die Berufsschulen aus Halle, Steinhagen, Versmold und Werther zusammengefasst. Der Vorteil lag auf der Hand, denn nun musste der Schneiderlehrling nicht mehr mit dem Bäcker-, Maler- und Schlachterlehrling die Schulbank teilen, sondern es konnte fachspezifisch unterrichtet werden. (...)

(...) Mit der Gründung der Berufsschule wurde auch die Schulpflicht eingeführt für alle »reichsangehörigen, nicht mehr volksschulpflichtigen, männlichen Jugendlichen unter 18 Jahren«. Mädchen wurden erst drei Jahre später mit der Gründung der hauswirtschaftlichen Abteilung schulpflichtig. Laut Schulordnung mussten die Schüler »zum Unterrichte sauber und in ordentlicher Kleidung« erscheinen, sich »jeden Unfugs und Lärmens enthalten« und »dem Leiter und den Lehrpersonen stets mit Achtung und Ehrerbietung begegnen«. Zuwiderhandlungen wurden mit bis zu sechs Stunden Schulhaft bestraft. (...)

http://www.westfalen-blatt.de/nachrichten/regional/halle.php?id=37352&artikel=1


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