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Samstag, 17. April 2010

Schulpflicht besteht

Die Rechtslage ist eindeutig: Amir ist schulpflichtig. Eltern, die ihre Kinder nicht zur Schule schicken, drohen Sanktionen. Auf die will die zuständige Bezirksregierung in diesem Fall vorerst verzichten, denn trotz eindeutiger Rechtslage ist die Sache kompliziert. Wenn ein Kind von einer Privatschule geht, die nicht einer speziellen Schulform des deutschen Schulsystems zuzuordnen ist, ist nur eine Hauptschule verpflichtet, es aufzunehmen. Gymnasien und Realschulen können Amir ablehnen. (...)

http://www.ksta.de/html/artikel/1270457644593.shtml

Schulpflicht? Erstmal nicht für Amir

Dem Elfjährigen Autisten Amir, der zwei Klassen übersprang, bietet sich in Köln nur die Förderschule. Seine Mutter will das nicht akzeptieren - und so verbringt der Junge seine Zeit nicht in der Schule, sondern bei seinem Opa. (...)

http://www.ksta.de/html/artikel/1270457646177.shtml

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